copy 0015
C LASSIFIED / BIG BROTHER TECHNOLOGY ALERT
copied from source: jurtext


Sklaven der RFID
(Radio Frequency Identification)

Datum: Dienstag, 22.Juli. @ 12:34:00 CEST

Thema: Zerrbilder

Während man sich im Einzelhandel noch Gedanken macht, ob der “Barcode” den RFID-Etiketten weichen soll und Notenbankpräsidenten über den elektronisch en Schutz „neuer“ Geldscheine mittels RFID nachdenken, hat die »JurText Online« in einem Workshop über die polizeitaktische Verwendbarkeit der RFID nachgedacht.

RFID – Etiketten bestehen aus einem „Sender“ und einem „Antwortgeber“. In den verkapselten Datenträger lassen sich eine Vielzahl von Informationen unterbringen. Je nach Trägerfrequenz und Energieversorgung lassen sich diese Daten aus einer Entfernung von bis zu 30 m abfragen.

Wir alle kennen den „Arbeitsablauf“. Waren aus dem Regal in den Einkaufswagen. Vom Einkaufswagen auf das Transportband der Kasse. Per Hand wird dann die Ware von der Kassiererin über den „Barcodeleser“ geführt und von uns wieder in den Einkaufwagen eingeräumt.

Aus und vorbe i.
Wir schieben den Einkaufswagen künftig durch eine „Leseschranke“. Die RFID-Etiketten auf den Waren in unserem Einkaufswagen werden ausgelesen und vollautomatisch abgerechnet.

Was sich nach Vereinfachung anhört, birgt erhebliche Gefahren.
RFID-Etiketten in unserem Personalausweis oder im Führerschein ermöglicht es der Polizei mittels Lesegeräte festzustellen, welche Personen sich in einem Auto befinden, über einem Platz gehen oder in einem Gebäude sind.
Mehr noch, befinden sich diese RFID-Etiketten auch auf den künftigen Geldscheinen, so kann der „Leser“ am RFID – Empfänger feststellen, mit wie viel Bargeld wir unterwegs sind.
Was die Polizei kann, werden Privatleute ebenfalls können und so wäre der Taschendiebstahl künftig in Berlin keine Frage mehr der Taxierung der Opfer, sondern der RFID – Abfrage.

Mehr noch. RFID – Etiketten auf Geldscheinen würden es ermöglichen, die Herkunft eines Geldscheines bis zur Ausgabestelle der Notenbank zurückzuverfolgen.
Werden Geldpakete bei Zuhältern oder Drogenhändlern sicher gestellt, kann mittels Datenabtausch festgestellt werden, wer vorher im Besitz des Geldes war und die netten Kriminalbeamten haben dann nur noch eine Frage:

Herr Müller, am 21.7.03, 22.30 Uhr befanden Sie sich laut Feststellungen des LKA – Berlin im Besitz der 50 Euro- Note mit der Nummer (...); diese Banknote wurde um 23.20 Uhr bei der Prostituierten Gisela Ber eit festgestellt. Was Herr Müller haben sie nach 22.30 Uhr gemacht und wie ist diese Banknote in den Besitz der „Dame“ gelangt?

Solange es sei bei dem befragten Herr Müller um einen Staatsanwalt oder einen Richter handelt, gönnen wir ihm diese Befragung. Besonders im Beisein seiner Ehefrau.
Ob wir als Bürger eine solche Befragung für erstrebenswert halten sollten, möchten wir bezweifeln. Wir befürchten, diese neue Technik bringt uns der totalen Überwachung einen erheblichen Schritt näher.


links:

http://archiv.quintessenz.at/archiv/msg02255.html

http://193.99.144.71/newsticker/data/ola-22.07.03-003/

http://chemietechnik.huethig.de/product/2d29407fb34.html

http://www.axsi.com/

http://www.barcode-fonts.de/wasistrfid.htm

http://www.bronski.net/2003/07/08/200612.html


next>>>