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TV im Gerichtssaal

Imagepflege für Justiz oder nur Befriedigung von Sensationsgier?

In den USA ist es schon lange Realität: Ein eigener TV-Sender (Court TV) berichtet live über Gerichtsverfahren - nicht nur vor, sondern auch im Gerichtssaal.
Auch in Deutschland sind TV-Kameras in eingeschränktem Maß bereits seit 1998 zugelassen. Nun werden auch hier zu Lande die Forderungen immer lauter, TV-Kameras auch während laufender Verhandlungen in den Gerichtssaal zu lassen.

Information vs. Beeinflussung

Wie lässt sich das Interesse de r Allgemeinheit, Gerichtsverfahren der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, mit der Notwendigkeit, die Beeinflussung des Verlaufs von Verfahren von außen zu verhindern, verbinden? Dieses kontroversielle Thema stand auch im Zentrum der Tagung der Österreichischen Juristenkommission (ÖJK).

"Behutsame" Öffnung?

ÖJK-Generalsekretär Armin Bammer trat dabei für eine "behutsame" Aufhebung des Verbots der elektronischen Medienöffentlichkeit bei "geeigneten" Verfahren oder Teilen davon ein.

Realistischere Vorstellungen von Justiz

Zwei "gewichtige Gründe" sieht Rechtsanwalt Bammer für eine "behutsame Öffnung": In Deutschland seien seit 1998 Aufnahmen bei Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht am Beginn und bei der öffentlichen Verkündung der Entscheidungen zugelassen.
Negative Erfahrungen damit gebe es nicht. Außerdem begün stige die fehlende Möglichkeit, in Ton und Bild zu berichten, das Entstehen realitätsferner Vorstellungen von Gerichtsverhandlungen.

Gegengewicht zu Gerichtsshows

Man nehme hin, dass das Bild der - offenkundig am Phänomen "Recht" interessierten - Bürger ausschließlich von "Fernsehgericht"-Serien geprägt werde.

"Passt nicht für Mediendramaturgie"

Für die Beibehaltung des generellen Verbotes sprachen sich Richter Günther Winsauer und Christian Pilnacek vom Justizministerium aus.
Die Gerichtsverhandlung sei "nicht auf die besonderen Anforderungen der Mediendramaturgie abgestimmt", sagte Pilnacek. Der Gang der Verhandlung sei förmlich, Gründlichkeit und Wiederholungen, Abwägen, die allmähliche Konstruktion der Realität bestimmten sie.

"Court TV" als Gefahr für Fairness?

So finde sich in der Realität der Ger ichtssäle meist nicht ein derart interessiertes Publikum, wie es sich täglich Gerichtsshows im Fernsehen ansieht. Juristisch gesehen spricht laut Pilnacek der Grundsatz der Fairness des Verfahrens für das Verbot.
Die Wahrheitsfindung könnte leiden, wenn sich Zeugen oder Beschuldigte wegen der Medienberichterstattung scheuen, "peinliche" oder "ehrenrührige" Dinge vorzutragen - oder wenn sie versucht sind, ihr Verhalten an der erwarteten Medienwirkung auszurichten.

"Befriedigung von Sensationslust"

Winsauer, Richter am Oberlandesgericht Linz, stellte sich klar gegen die elektronische Medienöffentlichkeit: Er hoffe, "dass diese amerikanische Art der Befriedigung von Neugier und Sensationslust bei uns nicht Einzug hält".
Die Gerichtsshows im Fernsehen wie zum Beispiel die Serie "Julia" beurteilte er kritisch: Sie seien für die Öffentlichkeitsarbeit der Justiz "nicht nur nicht hilfre ich, sondern sogar kontraproduktiv. Derartige Sendungen verzerren das Bild der Justiz in der Öffentlichkeit nachhaltig".

link: court tv

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